Kreisgruppe Höxter
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Die Helmerte braucht Platz

01. Februar 2022 | BUND, Flüsse & Gewässer, Lebensräume, Naturschutz

Zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) im Kreis Höxter.

Am Mittellauf der Helmerte Am Mittellauf der Helmerte  (ELWASWEB-NRW)

Mit dieser kurzen Feststellung lässt sich umreißen, warum die Helmerte keinen guten Zustand hat, der nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verbindlich vorgeschrieben ist. Zur Erreichung dieses Ziels gilt seit Ende des Jahres 2021 der nun schon dritte Bewirtschaftungsplan für die Jahre 2022 bis 2027. Was ist in den ersten beiden Umsetzungsphasen geschehen und wo stehen wir auf dem Weg zum Ziel der Richtlinie heute?

Dieser Frage will der BUND am Beispiel ausgewählter Fließgewässer nachgehen. Damit die Beiträge überschaubar bleiben, beschränken sie sich auf die Strukturen des jeweiligen Gewässers. Ganz einfach ausgedrückt, wird das äußere Erscheinungsbild des jeweiligen Gewässers betrachtet.

Im Kreis Höxter fiel die Wahl auf die Helmerte, einen gut 8 km langen, orographisch rechten Zufluss der Nethe mit einem 21 km² großem Einzugsgebiet. Das Quellgebiet liegt südlich des Ortes Börlinghausen im Stadtgebiet von Willebadessen, in deren Ortsteil Fölsen der Bach in die Nethe mündet.

Die Gewässerstrukturen wurden im Jahre 2012 kartiert. Bei Sichtung der aktuellen Bewirtschaftungsunterlagen fiel auf, dass der Bach im Zeitraum 2017/2018 auf ganzer Länge neu kartiert worden ist.

Die nötigen Daten für die nachfolgene Berachtung liefert das elektronische wasserwirtschaftliche Verbundsystem für die Wasserwirtschaftsverwaltung in NRW, das Fachinformationssystem ELWAS mit dem Auswertewerkzeug ELWAS-WEB. Die Nutzung dieser Informationsquelle ist nicht ganz
einfach. Besonders interessierte Leser können sich über die Bedienung des Linka vertieft mit den Datenquellen befassen.

Für die Helmerte bietet sich der Vergleich der zwei Kartierergebnisse an. BUND-Mitglied Karlheinz Meier hat die Gesamtstruktur eines jeden 100-m-Kartierabschnittes in der Abb. 1 (s.u.) in zwei Säulendiagrammen dargestellt, die einen übersichtlichen Abgleich zulassen. Diese schematische
Darstellung wird durch Fotowanderungen zu den beiden Kartierzeiträumen ergänzt, so dass sich Interessierte ein Bild machen können, und feststellen müssen, dass bis 2017/2018 noch keine wesentlichen Renaturierungsmaßnahmen in Angriff genommen wurden.

Das wäre dringend erforderlich, denn beide Wasserkörper der Helmerte sind nach dem neuen Bewirtschaftungsplan in einem ökologisch schlechten Zustand. Die Einteilung in zwei Wasserkörper ist unnötig und ebenfalls zu kritisieren. Dieses komplizierte Thema wird in diesem Beitrag jedoch nicht aufgegriffen. Gerade in dem als erheblich verändert eingestuften Oberlauf ist offensichtlich, wie groß der Sanierungsbedarf für das durch einen Wirtschaftsweg und die landwirtschaftliche Nutzung in ein Korsett gezwängte Gewässer ist (Abb. 2). Das gegenüber dem eigentlich erforderlichen guten ökologischen Zustand abgeschwächte Ziel des guten ökologischen Potenzials ändert daran nichts. Beides wird gegenwärtig als schlecht ausgewiesen.

Zwar hat das Gewässerentwicklungsprojekt des Kreises Höxter zahlreiche, begrüßenswerte Einzelmaßnahmen wie Randstreifenauszäunung, Bepflanzungen oder Entfernung kleiner Querbauwerke durchgeführt. Konsequent in Angriff genommen wird der Weg zum Zielzustand der
WRRL damit aber nicht. Obwohl die Fotowanderung nur eine relativ enge Sicht auf den Bach und seine Böschungen zulässt, ist dennoch unübersehbar, dass die Voraussetzung für das Ziel des guten Zustandes bzw. des guten Potenzials, die Bereitstellung von Entwicklungsraum für die Helmerte, fehlt. Besonders deutlich zeigt sich das am völligen Fehlen von unveränderten oder nur mäßig veränderten Kartierabschnitten. Bessere Verhältnisse sind nur auf zu kurzen Abschnitten gegeben (Abb. 3). Demgegenüber ist die Duchgängigkeit mit Ausnahme eines großen Querbauwerks im Unterlauf weitgehend gegeben.

Abbildungen (Abb. 1 bis 3)

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